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Parteinahe Stiftung ArtikelParteinahe Stiftungen sind den politischen Parteien in Deutschland nahestehende Stiftungen zu dem Zweck der politischen Bildung, die aber aus rechtlichen Gründen strikt von den ihnen nahestehenden politischen Parteien getrennt sind. Jede der großen Volksparteien besitzt eine solche Stiftung auf Bundesebene sowie meist jeweils auf Landesebene. Die Aufgabe der parteinahen Stiftungen besteht in der politischen Bildung der Bevölkerung.
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Diese Stiftungen werden durch Mittel des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie durch Spenden finanziert.
Juristisch sind die meisten parteinahen Stiftungen als eingetragene Vereine (e.V.) verfasst.
Den Bemühungen der Partei Die Republikaner, eine Franz-Schönhuber-Stiftung als privatrechtliche Stiftung zu errichten, war kein Erfolg beschieden (BVerwGE 106, 177; NJW 1998, 2545). Stiftungsaufsicht und Gerichte begründeten die Ablehnung der Genehmigung damit, die geplante Stiftung gefährde das Gemeinwohl. Diese Entscheidungen sind in der stiftungsrechtlichen Literatur auf breite Ablehnung gestoßen, weil sich die Feststellungen auf das Verhalten einzelner Parteimitglieder, nicht aber auf den konkret formulierten Satzungszweck bezogen.
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